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Fischerverein Olang -  Fischerlizenz - Austellung und Verlängerung a) Die Ausstellung der Fischerlizenz Zuerst muß man unterscheiden, ob das 15. Leben

 Fischerlizenz - Austellung und Verlängerung

a) Die Ausstellung der Fischerlizenz

Zuerst muß man unterscheiden, ob das 15. Lebensjahr bereits überschritten wurde oder noch nicht. All jene, die das 15. Lebensjahr bereits überschritten haben, benötigen den Befähigungsnachweis für das Fischen, welchen sie bei der Fischerprüfung erlangen können. Jugendliche bis (einschließlich) 15 Jahre hingegen benötigen diesen Befähigungsnachweis noch nicht.

 

Jugendliche bis (einschließlich) 15 Jahre benötigen für die Erlangung der Fischerlizenz folgende Unterlagen:

Zustimmung eines Elternteils
Ansuchen an das Amt für Jagd und Fischerei mit Stempelmarke versehen

weiters:
2 x Stempelmarken zu 16,00 Euro
1 x Passfoto
1 x Passfoto von Gemeinde beglaubigt

 

 

Über 15 Jahre (ab 16. Lebensjahr) wird benötigt:

Befähigungsnachweis für das Fischen (Fischerprüfung)  
Ansuchen an das Amt für Jagd und Fischerei mit Stempelmarke vershen

weiters:
2 x Stempelmarke zu 16,00 Euro
1 x Passfoto
1 x Passfoto von Gemeinde beglaubigt

 

 


 

b) Verlängerung der Fischerlizenz

 

Für die Verlängerung der Fischerlizenz wird benötigt:

Ansuchen an das Amt für Jagd und Fischerei mit Stempelmarke versehen

weiters:
1 x Stempelmarke zu 16,00 Euro
1 x Passfoto
1 x Passfoto von Gemeinde beglaubigt
agbelaufene Fischerlizenz

 

 


 

Hier die Abbildung einer solchen Fischerlizenz:

 

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