HAUPTGEWÄSSER

Olanger Stausee 153/A

Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 3 Salmoniden von denen höchstens eine (1) Äsche.
Mindestmaße: RF 25cm, BF – SF – BSA – SSA 30cm, HY 40 cm, ÄS 40 cm (Schonzeit bis 20.04)
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Reviergrenze: gesamter Seeumfang von der Einmündung der Rienz bis auf 100 m Entfernung von der Staumauer.
Erlaubte Köder:
Naturköder verboten!
Spinnfischen mit Kunstködern mit widerhakenlosem Einzelhaken mit 1 cm Schenkelöffnung, Unterwas­serfliegensysteme/ Fliegenfischen mit max.3 künstlichen Fliegen.
In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten. Das Fischen mit Schwimmhilfen(Boot/Bellyboot) ist verboten!

Rienz Mündung Olanger Stausee – 153/B

Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: NO KILL, mit Ausnahme der Regenbogenforelle: Fanglimit vier (4) Stück mit Schonmaß 25cm.
Fischgänge: nur 1 Fischgang pro Woche
Reviergrenze: von der Brücke unterhalb des Stausees bis zur Brücke Niederolang (siehe Hinweisschilder)
Erlaubte Köder: in diesem Abschnitt ist nur das Widerhakenlose Fliegenfischen ohne Entnahme mit max. 2 künstlichen Fliegen erlaubt!

Rienz Neunhäusern (Fliegenzone „NO KILL“) – 154/1

Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: NO KILL, mit Ausnahme der Regenbogenforelle: Fanglimit vier (4) Stück mit Schonmaß 25cm.
Fischgänge: nur 1 Fischgang pro Woche
Reviergrenze: von der Brücke unterhalb des Stausees bis zur Brücke Niederolang (siehe Hinweisschilder)
Erlaubte Köder: in diesem Abschnitt ist nur das Widerhakenlose Fliegenfischen ohne Entnahme mit max. 2 künstlichen Fliegen erlaubt!

Rienz Litschbach – 154/2

Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: Insgesamt vier (4) Fische pro Tag und von diesen müssen mindestens zwei (2) Stück Regenbogenforellen sein.
Fischgänge: nur 1 Fischgang pro Woche
Mindestmaße: RF 25cm, BF – SF – BSA – SSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: Von der Brücke Niederolang bis zur Holzbrücke in der Fraktion Litschbach (siehe Hinweistafeln).
Erlaubte Köder: in diesem Abschnitt ist nur das Widerhakenlose Fliegenfischen erlaubt.

Rienz Percha – 154/3

Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: Insgesamt vier (4)Fische pro Tag und von diesen müssen mindestens zwei (2) Stück Regenbogenforellen sein.
Fischgänge: nur 1 Fischgang pro Woche
Mindestmaße: RF 25cm, BF – SF – BSA – SSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: Von der Holzbrücke in der Fraktion Litschbach bis zur Brücke unterhalb des Kraftwerks in Percha (siehe Hinweisschilder)
Erlaubte Köder: Hegene (Camolera) mit max. 2 widerhakenlosen Fliegen oder Fliegenfischen
Naturköder verboten! In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten!

NEBENGEWÄSSER

Unterlauf Antholzer Bach – 156

Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 2 Salmoniden
Mindestmaße: BF – BSA – HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: Vom Wehr in Oberrasen bis zur Mündung in die Rienz (ca.3km). In den Seitengewässern ist das Fischen verboten.
Erlaubte Köder: Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Blinker mit Einzelhaken ohne Widerhaken. In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten. Es darf nur mit einer Rute oder einer Flugangel gefischt werden.

Wielenbach – 160

Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 2 Salmoniden
Mindestmaße: RF 25cm, BF – BSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: vom Ursprung bis zur Mündung in die Rienz. In den Seitengewässern ist das Fischen verboten.
Erlaubte Köder:
Wielental von der Brücke „Lärcher Alm“ bis zum Ursprung FLIEGENZONE:
Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Hegene (Tiroler Hölzl) mit 2 Anbissstellen
Wielental von der Brücke „Lärcher Alm“ ABWÄRTS zur Schonstrecke ab „Schmiedbrücke“ in Unterwielenbach:
Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Blinker mit Einzelhaken ohne Widerhaken.
In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten.
Schongebiete: (Angeln verboten)
Wielenbach (160B): Ab der „Schmiedbrücke“ Unterwielenbach bis zur Mündung in die Rienz.

Brunstbach, Furkelbach – 161

Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 2 Salmoniden
Mindestmaße: BF – BSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze:
Brunstbach: Vom Johanneskofl bis zur Mündung in die Rienz
Furkelbach: Von Bad Bergfall bis zur Mündung in die Rienz
In den Seitengewässern ist das Fischen verboten.
Erlaubte Köder:Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Blinker mit Einzelhaken ohne Widerhaken. In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten.
Schongebiete: (Angeln verboten)
Brunstbach (161AB): Fußgängerbrücke (Sagschneider-Brücke) über Brunstbach am Dorfanfang Oberolang bis Hydros-Fassung.
Furkelbach (161CD): Brücke über Furkelbach am Dorfanfang in Niederolang bis Materialsperre am Dorfende von Niederolang(Fußballplatz).

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